Unter dem Titel „Big Brother“ und das deutsche Rundfunkrecht veröffentlicht die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR Hessen) die von dem Marburger Verfassungsrechtler Werner Frotscher durchgeführte Untersuchung, ob Big Brother gegen die Programmgrundsätze des Rundfunkstaatsvertrages verstößt.
Die LPR Hessen, der die Programmaufsicht über den Sender RTL 2 obliegt, hatte sich der Frage nach der Rechtmäßigkeit des Formates Big Brother zu stellen. Daher beauftragte sie bereits vor dem Start der deutschen Big Brother-Version Werner Frotscher mit der Prüfung des holländischen Originals. Frotscher kommt hierbei zu dem Ergebnis, dass die Sendung nicht gegen den Programmgrundsatz der Achtung der Menschenwürde verstößt.
Werner Frotscher: „Big Brother“ und das deutsche Rundfunkrecht. Eine verfassungsrechtliche Untersuchung zu der Frage, ob das Format „Big Brother“ gegen die in § 41 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV), § 13 Abs. 1 des Hessischen Privatrundfunkgesetzes (HPRG) niedergelegten Programmgrundsätze verstößt.
Schriftenreihe der LPR Hessen, Band 12, KoPäd-Verlag München, Mai 2000.
75 Seiten, 24 DM, ISBN 3-934079-32-6.
Rezensionsexemplare sind über den KoPäd-Verlag, München, Dr. Ludwig Schlump, Tel.: (0 89) 6 89 19 12 erhältlich.
LPR Hessen veröffentlicht Big Brother Gutachten