Die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR Hessen) hatte fünf terrestrische TV-Frequenzen im Rhein-Main-Gebiet öffentlich ausgeschrieben. Verfügbar ist der Kanal30 in Darmstadt Süd (erreicht ca. 45.000 Einwohner), der K 40 in Frankfurt (ca.700.000 Einwohner), der K 26 in Hanau (ca. 100.000 Einwohner) und der K 47 in Wiesbaden (ca. 100.000 Einwohner).
Beworben haben sich die SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH für die Frequenzen in Frankfurt und Wiesbaden und die Veranstaltergemeinschaft aus VOX Film- und Fernseh-GmbH & Co. KG und DCTP Entwicklungsgesellschaft für TV-Programme mbH für die Frankfurter Frequenz.
Auf die ausgeschriebenen Frequenzen in Darmstadt Süd und Hanau gingen keine Anträge ein.
Gemäß dem Hessischen Privatrundfunkgesetz können die terrestrischen TV-Frequenzen nur an Veranstalter bundesweit verbreiteter Fernsehvollprogramme vergeben werden. Aus diesem Grund konnten weder Spartenprogramm-Anbieter noch Veranstalter, die für die Rhein-Main-Region ein Ballungsraumfernsehen planten, Anträge einreichen.