Die Kabelbelegungsregelungen im Hessischen Privatrundfunkgesetz unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben

Gutachten von Professor Dr. Dieter Dörr, Direktor des Mainzer Medieninstituts, im Auftrag der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk

Band 21

Seit Einführung des privaten Rundfunks in Deutschland zählt die Ordnungsfunktion im Breitbandkabel zu den zentralen Aufgaben der Landesmedienanstalten. Die spezifischen Regelungen im 7. Abschnitt des HPRG übertragen der LPR Hessen seither das Recht und die Pflicht zur umfassenden Kanalbelegung in den hessischen Breitbandverteilnetzen.

Im Verlaufe der 90er Jahre hat der Gesetzgeber in materiell-rechtlicher Hinsicht den Gesetzestext geringfügig geändert und klargestellt. Erst der unter dem 1. April 2000 in Kraft getretene 4. Rundfunkänderungs-staatsvertrag begründete einen Paradigmenwechsel. Für die in digitaler Technik verbreiteten Fernsehprogramme und Mediendienste sieht der Rundfunkstaatsvertrag seither bundesweit einheitlich ein Belegungsrecht für den Kabelanlagenbetreiber vor. Die Aufgaben der Landesmedienanstalten beschränken sich dabei im Wesentlichen auf eine Missbrauchskontrolle.

Im Winter 2001/2002 deuteten sich dann mit der Verabschiedung des Europäischen Telekommunikations-richtlinienpaketes ("Rahmenrichtlinie", "Zugangsrichtlinie", "Universaldienstrichtlinie") grundlegende Auswirkungen auch auf die Rechtslage in Hessen an. Ziel dieses Richtlinienpaketes ist es, technikneutral konvergente Entwicklungen zu unterstützen und den Betreibern entsprechender Telekommunikationsanlagen größtmögliche Handlungs- und Vermarktungsspielräume zu eröffnen. Diesen europäischen Vorgaben haben die nationalen Medienrechtsvorschriften insbesondere auch zur analogen Weiterverbreitung und Kanalbelegung Rechnung zu tragen.

Vor diesem Hintergrund rückte für die LPR Hessen im Verlauf des Jahres 2004 erstmals die Frage einer europarechtskonformen Anwendung der Weiterverbreitungs- und Kanalbelegungsvorschriften nach dem HPRG in den Mittelpunkt der Betrachtung. Sie hat daher beim Direktor des Mainzer-Medieninstituts, Herrn Prof. Dr. Dieter Dörr, eine rechtsgutachterliche Untersuchung in Auftrag gegeben. Diese soll der LPR Hessen in der Anwendung des maßgeblichen Rechts Hilfestellung leisten und einen Weg zwischen Europarecht und landesspezifischen Medienrecht weisen. Den aufgeworfenen Rechtsfragen und ihrer Beantwortung kommt dabei über Hessen hinaus Bedeutung zu.

KoPäd Verlag, München, Juli 2005
ISBN: 3-938028-41-6
Preis: 15,00 Euro (D)


kopaed Verlag, München (http://www.kopaed.de)