Aufsicht über Fernsehen
Die Medienanstalt Hessen hat zu prüfen, ob die von ihr zugelassenen privaten Fernsehveranstalter in ihren Programmen die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Sie kontrolliert also die spezifisch hessischen TV-Angebote (RTL Hessen, 17:30 SAT.1 LIVE, rheinmaintv, OF-TV) und - stellvertretend für alle Landesmedienanstalten - auch bundesweite Programme wie RTL II, die religiösen Spartenprogramme ERF Fernsehen und Hope Channel Fernsehen, den Pay-TV-Sender Kinowelt TV, das türkisch-deutsche Programm MC EU, das auf Pferdeveranstaltungen spezialisierte Spartenprogramm CLIPMYHORSE.TV, das Teleshopping-Programm Aristo TV und den Sportkanal German Football Fernsehen - GFL TV.
Zu den gesetzlichen Anforderungen an private Rundfunkprogramme zählen insbesondere die Programmgrundsätze, die Bestimmungen zum Jugendschutz und die Werbebestimmungen.
Die Medienanstalt Hessen prüft die Einhaltung der Bestimmungen mit Inhaltsanalysen und via Einzelfallprüfung.