Aufsicht über Radioprogramme
Die Medienanstalt Hessen hat die Inhalte der von ihr zugelassenen Radioprogramme zu prüfen. Die Programme müssen unterschiedlichen Anforderungen genügen:
Das Hessische Privatrundfunkgesetz regelt z. B., dass FFH Regionalfenster mit aktuellen Berichten über die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Ereignisse senden muss (§ 12 Abs. 4 Satz 1 HRPG). Das Gesetz schreibt auch vor, dass beim Nichtkommerziellen Lokalen Hörfunk Werbung und Sponsoring unzulässig sind (§ 40 Abs. 3 HPRG).
Parallel dazu gibt es bestimmte gesetzliche Anforderungen, denen alle Radioprogramme genügen müssen. Hierzu zählen beispielsweise die Bestimmungen über die Werbung, den Jugendschutz oder auch die Programmgrundsätze.
Die Medienanstalt Hessen untersucht die Struktur der Radioprogramme mit Hilfe von Inhaltsanalysen, die regelmäßig durchgeführt werden. Diese Analysen geben Aufschluss über den Informationsanteil oder den Umfang der Regionalberichte. Neben diesen inhaltlichen Aspekten wird hier auch die Einhaltung der Werbevorschriften (z. B. Umfang der Werbung, Kennzeichnung etc.) untersucht. Die Prüfung der Einhaltung der Vorschriften zum Jugendschutz und zu den Programmmgrundsätzen erfolgt in Einzelfällen: Wenn im Rahmen der kontinuierlichen Programmbeobachtung oder durch Zuschauerbeschwerden bestimmte Sendungen "auffallen", wird ihre Zulässigkeit im Einzelnen überprüft.