Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt

Fast alle kennen Begriffe wie Urheberrecht, das Recht am eigenen Bild oder das Zitatrecht. Rechtsvorschriften, die für Filmemacher Relevanz haben, gibt es viele. Ebenso vielfältig sind die Missverständnisse und das kursierende Halbwissen, wenn es um deren Anwendung für private Filmemacher geht. Dabei kann die Verwendung von fremden Bildern oder Filmausschnitten schnell zu einer kostspieligen Abmahnung durch eine Anwaltskanzlei führen – um nur ein Beispiel möglicher Fallstricke zu nennen. Dies gilt im Übrigen auch bei der Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials auf Internet-Plattformen (z.B. Facebook) oder für die eigene Homepage. Aber die Liste möglicher Fallen ist leider noch sehr viel länger.

Dauer: ca. 1,5 Stunden, Termine auf Anfrage

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