Vereinfachtes Anzeigeverfahren von Live-Streams bis auf Weiteres verlängert
Vor dem Hintergrund der Bund-Länder-Einigung zu Corona-Maßnahmen vom 15. April 2020 kann das vereinfachte Anzeigeverfahren im Einzelfall auch auf Live-Streaming von Veranstaltungen bis auf Weiteres angewendet werden.
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