Organisation und Finanzierung

Organisationsform

Die Medienanstalt Hessen ist eine unabhängige Anstalt des Öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Sie erfüllt ihre Aufgaben eigenständig und unterliegt keiner staatlichen Fachaufsicht. Die Rechtsaufsicht über ihr Handeln führt die Hessische Staatskanzlei.

Finanzierung

Zur Finanzierung ihrer vielfältigen Aufgaben stehen der Medienanstalt pro Jahr rund 7,1 Mio. Euro aus den Rundfunkbeiträgen (den früheren Rundfunkgebühren!) zur Verfügung. Darüber hinaus erhält die Medienanstalt Hessen in vergleichsweise geringem Umfang Einnahmen aus einer „Rundfunkabgabe“, die von kommerziellen Radiosendern in Hessen (z. B. HIT RADIO FFH) zu entrichten ist, sowie aus Verwaltungsgebühren und Bußgeldern. Das Jahresaufkommen beträgt insgesamt ca. 7,8 Mio. Euro.  

Alle Landesmedienanstalten finanzieren sich überwiegend aus den Rundfunkbeiträgen: Nach den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) stehen einer Landesmedienanstalt 1,8989 Prozent der im jeweiligen Land anfallenden Rundfunkbeiträge zu. Die Medienanstalt Hessen erhält allerdings nicht die vollen 1,8989 Prozent, sondern nach einer Kürzungsvorschrift im Hessischen Privatrundfunkgesetz (HPRG) nur 62,5 Prozent dieses Anteils. Die Differenz zu diesem sog. „2-%-Anteil“ in Höhe von 4,2 Mio. Euro bekommt der Hessische Rundfunk, dem auch der Löwenanteil der in Hessen anfallenden Rundfunkbeiträge in Höhe von jährlich etwa 600 Mio. Euro (HR: 430 Mio. Euro, ZDF: 150 Mio. Euro, Deutschlandradio: 16 Mio. Euro) zufällt.

Struktur

Die Medienanstalt Hessen hat zwei Organe: die Versammlung und den Direktor.

Organigramm - Aufbau und Struktur der Medienanstalt Hessen

Die Versammlung setzt sich aus 31 Repräsentanten gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und nehmen die Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks wahr. Die Versammlung tritt in regelmäßigen Abständen - zumeist alle zwei Monate - zusammen, um die jeweils anstehenden Entscheidungen zu treffen. Die drei Ausschüsse Programm, Haushalt, Recht- und Satzung bereiten die Beschlüsse vor.

Der von der Versammlung gewählte Direktor ist hauptamtlich beschäftigt und führt die laufenden Geschäfte der Medienanstalt Hessen.

Er wird bei seiner Tätigkeit von Mitarbeitern unterstützt, die in einer Stabsstelle, in einem Referat oder in den Medienprojektzentren Offener Kanal arbeiten. Dabei handelt es sich um die Stabsstellen „Grundsatz, Recht und Regulierung“ sowie „Medienbildung, Medienwirtschaft und Öffentlichkeitsarbeit“. Die drei Referate behandeln folgende Schwerpunkte: „Finanzen, Personal und Organisation“, „Rechtaufsicht Rundfunk, Forschung/Monitoring, NKL und IT“ und „Technik und Plattformen“. Die Mitarbeiter der Medienprojektzentren Offener Kanal üben ihre Tätigkeit in einem der vier Standorte in Fulda, Gießen, Kassel oder Offenbach/Rhein-Main aus.