Benutzeroberflächen

Eine Benutzeroberfläche ist eine textlich, bildlich oder akustisch vermittelte Übersicht über Angebote oder Inhalte einzelner oder mehrerer Medienplattformen. Sie dient der Orientierung und ermöglicht die Auswahl von Angeboten, Inhalten und softwarebasierten Anwendungen (§ 2 Absatz 2 Nummer 15 MStV).

Benutzeroberflächen© M-Production | Adobe Stock

Benutzeroberflächen begegnen einem heutzutage überall, etwa auf dem Smart-TV oder im Auto. Beispiele für Benutzeroberflächen sind der Elektronische Programmführer (EPG), das Startmenü eines Smart-TVs oder auch Sprachassistenten. Der mit dem Medienstaatsvertrag erstmals regulierte Bereich verpflichtet Anbietende zur Anzeige ihrer Benutzeroberflächen bei den Landesmedienanstalten. Weiter sind diese verpflichtet, die Auffindbarkeit der Angebote diskriminierungsfrei und chancengleich zu gestalten. Die Auffindbarkeitsregulierung hat für die Vielfaltssicherung eine wichtige Bedeutung. Zudem müssen die Grundsätze der Auswahl von Rundfunk- und Telemedienangeboten transparent gemacht werden.

Die Rechtsgrundlagen zur Regulierung von Medienplattformen finden sich im Medienstaatsvertrag (insbesondere in den §§ 78 ff. MStV)sowie in der Satzung zur Konkretisierung der Vorgaben des Medienstaatsvertrages über Medienplattformen und Benutzeroberflächen.