Public Value

Bei Public-Value-Angeboten handelt es sich um Rundfunkprogramme und Telemedienangebote, die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten.

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Die Programme und Angebote, die nach den Kriterien des § 84 Absatz 5 MStV und der Public-Value-Satzung ausgewählt werden, erhalten im Rahmen eines Bestimmungsverfahren durch die Medienanstalten den „Public-Value-Status“ für die Dauer von drei Jahren. Ziel ist eine leichte Auffindbarkeit. Anbieterinnen und Anbieter von Benutzeroberflächen haben zu gewährleisten, dass entsprechende Angebote gemäß den gesetzlichen Vorgaben dargestellt werden. Für die Umsetzung ist gesetzlich ein Zeitraum von sechs Monaten vorgesehen.

Die aktuell gelisteten Medien mit Public-Value-Status sowie eine Empfehlung zur Reihenfolge der Listung der Angebote sind auf der gemeinsamen Website der Landesmedienanstalten zu finden.

Bei weiteren Fragen zu Public Value bieten die von den Landesmedienanstalten dazu entwickelten FAQs hilfreiche Antworten.