Die Versammlung der Medienanstalt Hessen kam am 12. Dezember zur letzten Sitzung ihrer 4-jährigen Amtsperiode zusammen. Die 30 ehrenamtlichen Mitglieder sind Repräsentierende gesellschaftlich relevanter Gruppen, vertreten die Interessen der Mediennutzer und regulieren die privaten Medienangebote in und aus Hessen. Zu den Aufgaben der Versammlung zählten in der ablaufenden 9. Amtsperiode insbesondere Zulassungsentscheidungen, die regelmäßige Überprüfung der Programmleistung der zugelassenen Rundfunkveranstalter, die Aufsicht über deren Programme und die Ausgestaltung der Aktivitäten zur Förderung der Medienkompetenz sowie die Thematisierung und Diskussion medienethischer Fragen.
Jörg Steinbach, Vorsitzender der Versammlung der Medienanstalt Hessen, zieht positives Resümee: „In den letzten vier Jahren hat sich die Versammlung mit vielen verschiedenen Themen befasst, die im Grunde alle ein gemeinsames Ziel verfolgten: die hessische Rundfunklandschaft im Interesse aller auszugestalten, die Medienvielfalt zu erweitern und Bürgerinnen und Bürger zu einem kompetenten Umgang mit den Medien zu befähigen.“ Zudem kam der Medienanstalt Hessen durch den in 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrag die Aufgabe der Regulierung von Medienintermediären und damit einhergehenden Vielfaltssicherung zu.
Nichtkommerziellen Lokalradios erhalten Zulassungsbescheide
Bereits in der Sitzung am 7. November 2022 hat die Versammlung die Verlängerung der Lizenzen für die sieben Nichtkommerziellen Lokalradios in Hessen beschlossen. In der heutigen Sitzung wurden die Verlängerungsbescheide der Zulassung um weitere fünf Jahre in feierlichem Rahmen an die Vertreterinnen und Vertreter übergeben. Die Ausstrahlung der Programme der Nichtkommerziellen Lokalradios über die lokalen UKW-Frequenzen und DAB+ wird damit ermöglicht. Die Medienanstalt Hessen gewährleistet somit auch künftig die im publizistischen Bereich wichtige Arbeit der Nichtkommerziellen Lokalradios.
Ausblick auf die 10. Amtsperiode der Versammlung
Durch die Verabschiedung des Hessischen Gesetzes über privaten Rundfunk und neue Medien (HPMG) wurde das Aufgabengebiet der Medienanstalt Hessen und die Zuständigkeiten der Versammlung erweitert. Der Fokus liegt weiterhin auf der Förderung der Medienkompetenz, nun aber auch unter Einbeziehung der Medienbildung. „Die interaktive Medienwelt bietet vielen Menschen das Mitmachen an. Und genau hier sind wir nun mehr denn je gefordert, die Weichen für eine angemessene und verantwortungsbewusste Teilhabe aller an den Medien zu stellen. Die neuen Aufgaben, denen sich die Medienanstalt Hessen in der Zukunft zu stellen hat, sind nicht nur eine Herausforderung, sondern zugleich eine Chance, die uns neue Möglichkeiten offeriert“, betont Steinbach.
Die Versammlung der Medienanstalt Hessen wird sich am 27. Februar 2023 zu ihrer 10. Amtsperiode neu konstituieren. Ihr werden zukünftig 31 Vertreter der gesellschaftlich relevanten Gruppen in Hessen angehören.
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