Aus LPR Hessen wird Medienanstalt Hessen

Hessisches Gesetz über privaten Rundfunk und neue Medien (HPMG) in Kraft getreten

Am 17. November 2022 hat der Hessische Landtag ein Gesetz zur Modernisierung medienrechtlicher Vorschriften verabschiedet, das am gestrigen Tage im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und heute in Kraft getreten ist. Das seit 34 Jahren im Kern unverändert gebliebene „Gesetz über den privaten Rundfunk in Hessen (HPRG)“ ist in diesem Zuge durch das „Hessische Gesetz über privaten Rundfunk und neue Medien (HPMG)“ ersetzt worden.

Die Novelle nimmt in erster Linie die erforderlichen Anpassungen an den aktuellen Medienstaatsvertrag der Länder vor und gleicht die hessische Rechtslage in tatsächlicher und sprachlich-begrifflicher Hinsicht an die veränderte Situation der Medien im Lande an. Dabei steht eine moderne, unabhängige und staatsfern organisierte Medienaufsicht mit ihren gewachsenen Regulierungsaufgaben – wie es auch im neuen Namen „Medienanstalt Hessen“ Ausdruck findet – im Mittelpunkt der Novelle. Der Direktor der Medienanstalt, Joachim Becker, begrüßt das nach insgesamt fruchtbarer und erkenntnisreicher öffentlicher Diskussion gefundene Ergebnis: „Dem hessischen Gesetzgeber ist es vortrefflich gelungen, einen mit dem Medienstaatsvertrag kohärenten Regulierungsrahmen zu schaffen und so die Medienanstalt im Interesse des Landes – auch im Konzert mit ihren Schwesteranstalten in den Ländern – zukunftssicher aufzustellen“, fasst Becker den Gesetzgebungsprozess zusammen.

Neben den klassischen Regulierungsaufgaben legt die Novelle erstmals auch den Rahmen für die Präventionsarbeit der Medienanstalt Hessen und deren Finanzierung fest. Weitreichende Änderungen betreffen insoweit die Förderung von Medienkompetenz unter Einbeziehung der Medienbildung als genuine Aufgabe der Medienanstalt. Das Gesetz eröffnet der Medienanstalt zudem die Option, sog. Medienbildungszentren einzurichten und deren Betrieb im Zusammenspiel mit zwei Offenen Kanälen – auch im Interesse lokaler Vielfalt – zu finanzieren. Zugleich stellt die Novelle die Partizipation des Nichtkommerziellen Lokalen Hörfunks (NKL) an der digitalen Entwicklung, insbesondere bei der technischen Verbreitung, sicher.

Die Angebote zur Medienbildung und zur Förderung der Medienkompetenz unter Einbindung der Medienbildungszentren sollen sich nicht allein an Kinder und Jugendliche richten. Auf Basis eines ganzheitlichen und nachhaltigen Ansatzes sind vielmehr alle Altersgruppen der Bevölkerung, insbesondere auch Eltern sowie Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte zu berücksichtigen. Die landesweite Ausrichtung der Angebote und Projekte rückt das Gesetz nunmehr stärker in den Fokus. „Medienkompetenz ist die Schlüsselqualifikation für Teilhabe und Chancengleichheit in der digitalen Gesellschaft. Umso mehr danke ich dem Gesetzgeber für seine Wertschätzung unserer bisherigen Arbeit auf diesem Tätigkeitsfeld und freue mich darauf, gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen weitere innovative Angebote für alle Bürgerinnen und Bürger in Hessen auf den Weg zu bringen“, erklärt Prof. Dr. Murad Erdemir, designierter Direktor der Medienanstalt Hessen. „In den hessischen Medienbildungszentren findet die Vermittlung von Medienkompetenz unter neuem Namen und mit neuen Schwerpunkten ein Zuhause“, ergänzt Nadine Tepe, Koordinatorin der derzeitigen Medienprojektzentren Offener Kanal (MOK) in Hessen.

Die jährliche Rundfunkabgabe, die die kommerziellen Hörfunkveranstalter für ihre UKW-Verbreitung im Land zu entrichten haben, behält die Novelle zwar zunächst bei; sie läuft aber Ende des Jahres 2025 aus. Die Mittel aus der Rundfunkabgabe dienen ausschließlich der Entwicklung und Förderung der digitalen technischen Infrastruktur zur Verbreitung von privaten Hörfunkprogrammen im Land Hessen und damit als Instrument zur Vielfaltssicherung. Wie diese Förderaufgabe ab dem Jahr 2026 weiter gewährleistet werden kann, lässt das neue Gesetz aktuell noch offen.

Die Versammlung der Medienanstalt Hessen hat den Prozess der Novellierung aktiv begleitet und die bevorstehenden Änderungen im Gesetz beraten. Dabei rückten auch die Finanzierungsmöglichkeiten der privat-kommerziellen Veranstalter in das Blickfeld. Eine Pflicht zur landesweiten Ausstrahlung von Werbung für die Veranstalter im Lande sieht das Gesetz nun nicht mehr vor. Jörg Steinbach, Vorsitzender der Versammlung resümiert: „Neue Aufgaben stellen uns vor neue Herausforderungen, die uns in diesem Zusammenhang aber sehr willkommen sind. Auch die neuen Zuständigkeiten für die Versammlung begrüßen wir. Das Gesetz erweitert damit nicht nur unser Aufgabengebiet, sondern ebenso unseren Handlungsspielraum. Insgesamt stellt sich das Gesetz als eine solide Basis für die zukünftige Arbeit der Medienanstalt Hessen dar.“

Über die Medienanstalt Hessen
Die Medienanstalt Hessen mit Sitz in Kassel kümmert sich um die privaten Medien in Hessen und um alle Menschen, die Medien nutzen. Zu den Aufgaben der Medienanstalt Hessen gehören die Lizenzierung von Radio- und Fernsehveranstaltern, die Aufsicht über Rundfunk, Telemedien, Medienplattformen und Benutzeroberflächen sowie die Förderung der Medienbildung. Durch eine Vielzahl von medienpraktischen Projekten fördert die Medienanstalt Hessen die Medienkompetenz insbesondere von Kindern, Jugendlichen wie auch Eltern, Erziehenden und pädagogischen Fachkräften. Außerdem unterstützt die Medienanstalt Hessen Nichtkommerzielle Lokalradios, entwickelt die Kommunikationsinfrastruktur weiter und setzt sich aktiv für den Medienstandort Hessen ein. Die vier Medienprojektzentren in Kassel, Gießen, Fulda und Rhein-Main werden von der Medienanstalt betrieben und fungieren als Bürgerfernsehstationen und Plattformen der praktischen Medienbildung.