Versammlung begrüßt neues Mitglied | Beteiligungsveränderungen bei Radio Frankfurt bestätigt | „Public-Value-Satzung“ erhält Zustimmung

Versammlung begrüßt neues Mitglied

Für den Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen ist Prof. Alfred Jacoby in die Versammlung einberufen worden. Er folgt auf Dr. Jacob Gutmark und wird im Programmausschuss mitarbeiten. Prof. Alfred Jacoby gehört seit 1992 dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden als Vorstandsmitglied an und ist seit vielen Jahren Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde Offenbach.

Die Versammlung setzt sich aus 30 Repräsentanten gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und nehmen die Interessen der Allgemeinheit auf dem vielfältigen Arbeitsgebiet der Medienanstalt Hessen wahr.

Beteiligungsveränderungen bei Radio Frankfurt bestätigt

Die Frankfurt Business Radio GmbH & Co. Betriebs KG, vertreten durch Stephan Schwenk, hat Veränderungen ihrer Beteiligungsstruktur bei der Medienanstalt Hessen angezeigt. Die Hauptgesellschafterin Antenne Frankfurt GmbH hat aufgrund des Ausscheidens von insgesamt sechs Gesellschaftern deren Anteile erworben. Der Kommanditanteil der Antenne Frankfurt GmbH erhöht sich dadurch auf 67,60 %.

Die Versammlung der Medienanstalt Hessen bestätigt die angezeigten Veränderungen als medienrechtlich unbedenklich. Die Einflussverhältnisse bei der Zulassungsnehmerin haben sich rundfunkrechtlich nicht verändert.

„Public-Value-Satzung“ erhält Zustimmung

Die Versammlung der Medienanstalt Hessen hat zur Umsetzung der Vorgaben des Medienstaatsvertrags (MStV) die Satzung zur Durchführung der Vorschriften gemäß § 84 Abs. 1 MStV in Benutzeroberflächen (Public-Value-Satzung) beschlossen. Um die Medienvielfalt zu stärken und der steigenden Bedeutung der Auffindbarkeit von Rundfunk- und Medienangeboten Rechnung zu tragen, sieht der Medienstaatsvertrag die Privilegierung sog. „Public-Value-Angebote“ vor. Darunter gefasst werden neben Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Rundfunkangebote privater Anbieter und rundfunkähnliche Telemedien, die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten.

Die „Public-Value-Satzung“ tritt am 1. September 2021 in Kraft, sobald alle 14 Landesmedienanstalten die Satzung übereinstimmend erlassen und veröffentlicht haben.

 

Kontakt bei Rückfragen: Annika Schulz, Tel.: 0561/93586-38, presse(at)lpr-hessen(dot)de

Über die Medienanstalt Hessen
Die Medienanstalt Hessen mit Sitz in Kassel kümmert sich um die privaten Medien in Hessen und um alle Menschen, die Medien nutzen. Zu den Aufgaben der Medienanstalt Hessen gehören die Lizenzierung von Radio- und Fernsehveranstaltern, die Aufsicht über Rundfunk, Telemedien, Medienplattformen und Benutzeroberflächen sowie die Förderung der Medienbildung. Durch eine Vielzahl von medienpraktischen Projekten fördert die Medienanstalt Hessen die Medienkompetenz insbesondere von Kindern, Jugendlichen wie auch Eltern, Erziehenden und pädagogischen Fachkräften. Außerdem unterstützt die Medienanstalt Hessen Nichtkommerzielle Lokalradios, entwickelt die Kommunikationsinfrastruktur weiter und setzt sich aktiv für den Medienstandort Hessen ein. Die vier Medienprojektzentren in Kassel, Gießen, Fulda und Rhein-Main werden von der Medienanstalt betrieben und fungieren als Bürgerfernsehstationen und Plattformen der praktischen Medienbildung.