Aufsicht über Rundfunk und Telemedien
Eine der zentralen Aufgaben der Medienanstalt Hessen ist die Aufsicht über die Programme der von ihr zugelassenen privaten Radio- und Fernsehveranstalter sowie die Aufsicht über Web-Angebote, soweit die Verantwortlichen für die Inhalte aus Hessen stammen. Unsere Aufsichtsfunktion ist keine "Geschmackskontrolle". Unsere Aufgabe liegt in der Prüfung, ob die Angebote den rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Welchen Anforderungen die Angebote genügen müssen, regeln die gesetzlichen Bestimmungen im Medienstaatsvertrag (MStV), im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und im Hessischen Privatrundfunkgesetz (HPRG)
Inhalteaufsicht darf keinesfalls mit Zensur gleichgesetzt werden. Das Grundgesetz garantiert dem Einzelnen die Meinungsfreiheit und jedem Programmveranstalter die Rundfunkfreiheit. Wörtlich heißt es in Artikel 5 der Verfassung: "Eine Zensur findet nicht statt." Daher prüft die Medienanstalt Hessen die Inhalte auch nicht vor ihrer Veröffentlichung, sondern erst danach.
Bei bundesweiten Angeboten stimmt sich die Medienanstalt Hessen mit den anderen Landesmedienanstalten in den gemeinsamen Fachkommissionen ab.