Medienplattformen | Benutzeroberflächen

Rundfunkprogramme, rundfunkähnliche Telemedien und journalistisch-redaktionelle Inhalte spielen für die öffentliche Meinungsbildung eine entscheidende Rolle. Der Zugang dieser Inhalte und deren Auffindbarkeit auf Medienplattformen, in Benutzeroberflächen und in Medienintermediären muss deshalb insbesondere diskriminierungsfrei und chancengleich erfolgen. Der Medienstaatsvertrag (MStV) enthält hierzu verschiedene Vorgaben. Ziel der Regulierung von Medienplattformen und Benutzeroberflächen ist es, Meinungs- und Angebotsvielfalt zu sichern und damit letztlich auch die freie Meinungsbildung zu gewährleisten.

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